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RENO Nr. 5 vom Seite 2

Grundlagen für Auszubildende – Teil 4: Das gerichtliche Mahnverfahren

Rechtsfachwirtin Gabriele Waldschmidt; Wuppertal

Im letzten Teil der Reihe in haben wir beschrieben, wie das amtliche Formular, welches per beA an das Mahngericht übermittelt wird, auszufüllen ist. In der nun folgenden Fortsetzung zeigen wir Beispiele für die alternative Übersendungsmöglichkeit für Rechtsanwälte: das Barcode-Verfahren.

Das Barcode-Verfahren

Derzeit noch eine Alternative für Rechtsanwälte zum beA ist die Beantragung des Mahnbescheides im Barcode-Verfahren. Hierbei wird der Antrag über http://www.online-mahnantrag.de erfasst, auf Papier gedruckt, unterschrieben und per Post versandt.

Auf der Startseite wählen Sie zunächst das Bundesland aus, in dem Sie den Mahnbescheidsantrag stellen wollen:

Der Benutzer wird ab dieser Startseite interaktiv durch den Online-Mahnantrag geführt. Die Reihenfolge der Angaben entspricht der Reihenfolge des amtlichen Vordruckes. Ist eine Seite vollständig ausgefüllt, gelangt der Benutzer über das Feld „weiter“ auf die nächste Seite. Auch bei diesem Verfahren werden Eingaben im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung automatisch vom System auf Richtigkeit kontrolliert.

Passen z. B. die Postleitzahl und der angegebene Ort nicht zusammen, weist das System auf den Fehler hin. Al...

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