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RENO Nr. 5 vom Seite 14

10-Finger-Schreiben – Praxisausbildung nach Ausbildungsrahmenplan

Jana Gelbe-Haußen, geprüfte Rechtsfachwirtin; Rostock

Seit dem ist das Schreiben im sog. 10-Finger-System weder in der Berufsschule im Rahmenlehrplan (Lernfelder) verankert, noch steht es als fester Ausbildungspunkt im Ausbildungsrahmenplan nach der ReNoPatAusbVO für die Praxisausbildung. Ausbilder sind irritiert, sie verstehen die Gründe dafür nicht und fragen sich, ob es nicht besser wäre, das Schreiben auf der Tastatur richtig zu lernen. Es spricht einiges dafür, den Auszubildenden das „richtige“ Schreiben auf einer Computertastatur beizubringen.

Einleitung

Bei der Novellierung der ReNoPatAusbVO sind die Beteiligten davon ausgegangen, dass Schulabgänger bereits seit ihrer Kindheit mit dem Computer umzugehen lernen. Häufig werden in den allgemeinbildenden Schulen bereits Tastatur-Kurse angeboten. Um den Berufsschulunterricht zu entlasten und Zeit für mehr theoretische Kenntnisse zu erlangen, wurde das Erlernen des Tastschreibens in die praktische Ausbildung nach dem Ausbildungsrahmenplan verlegt.

Schon bei der Ausbildungssuche kann das Beherrschen des Tastaturschreibens von Vorteil sein, wenn die ausbildenden Kanzleien besonderen Wert auf schnelles zeitsparendes Schreiben legen.

Gesundheitliche Aspekte

Durch die richtige Körpe...

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