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STFAN Nr. 5 vom Seite 18

Die neuen Erbschaftsteuerrichtlinien 2019 (Entwurf) – Teil 1

Steuerberater Christoph Wenhardt; Brühl

Das Bundesfinanzministerium hat im Dezember 2018 den Entwurf der Erbschaftsteuerrichtinien 2019 (ErbStR-E 2019) veröffentlicht, welche in einer Beitragsreihe vorgestellt werden. Dabei soll im ersten Beitrag auf die geänderten Richtlinien eingegangen werden, die nicht mit der Steuerbefreiung für Unternehmensvermögen zu tun haben. Eine Veröffentlichung der Erbschaftsteuerhinweise steht aktuell noch aus, deswegen werden die Richtlinien vorerst dargestellt.

Grundlegendes zu Richtlinien

Richtlinien stellen Weisungen an die Finanzbehörden dar zur einheitlichen Anwendung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechts und der dazu notwendigen Regelungen des Bewertungsrechts. Sie dienen der Verwaltungsvereinfachung und der Vermeidung unbilliger Härten. Dies gilt auch für die neuen Erbschaftsteuerrichtlinien 2019.

Die neuen Erbschaftsteuerrichtlinien 2019 tragen – so das Bundesfinanzministerium – im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen, Änderungen der Verwaltungsauffassung und der höchstrichterlichen Rechtsprechung Rechnung, insbesondere zur Neuregelung der Verschonung für unternehmerisches Vermögen zum durch das Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des

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