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SteuerStud Nr. 7 vom Seite 445

Geschäftsführerhaftung in der Insolvenz

Einwendungsausschluss des § 166 AO bei unwidersprochener Forderungsfeststellung zur Insolvenztabelle – aktuelle Rechtsprechung des BFH

Katja Koke

Die Regelung des § 166 AO ist eine „gut versteckte“ und daher regelmäßig übersehene Vorschrift, die ihre besondere Bedeutung im Zusammenhang mit der Geschäftsführerhaftung nach § 69 AO und der Feststellung von Steuerforderungen im Insolvenzverfahren nach § 178 InsO hat. Dies haben nicht zuletzt die Entscheidungen des , und eindrucksvoll gezeigt. Daher sollen im Folgenden die Norm und ihre Besonderheiten im insolvenzsteuerrechtlichen Kontext erläutert werden. Zudem lohnt sich die Auseinandersetzung mit den insolvenzsteuerrechtlichen Zusammenhängen, um die verfahrensrechtliche Systematik der Abgabenordnung im Bereich der Drittwirkung des § 166 AO zu vertiefen. Die aktuellen Entscheidungen des BFH sind daher Anlass und Ausgangspunkt des nachfolgenden Beitrags.

I. Entscheidungen des BFH

1.

In der Entscheidung v.  war der Kläger alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH. Er beantragte am die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH. Mit Beschluss v.  ordnete das Amtsgericht (AG) die vorläufige Insolvenzverwaltung mit Zustimmungsvorbehalt an und bestellte einen vorlä...