Reinhard Schweizer

Steuerlehre Lösungsheft

21. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-470-10511-6

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Steuerlehre Lösungsheft (21. Auflage)

B. Einkommensteuer

Zu 2.3 (Die Steuerpflicht)

Fall 1:
  1. unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, § 1 Abs. 1 EStG

  2. unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, § 1 Abs. 1 EStG

  3. unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, § 1 Abs. 1 EStG

  4. unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, § 1 Abs. 1 EStG

  5. beschränkt einkommensteuerpflichtig, § 1 Abs. 4 EStG

  6. nicht steuerpflichtig

  7. unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, § 1 Abs. 2 EStG

  8. beschränkt einkommensteuerpflichtig, § 1 Abs. 4 EStG

  9. unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, § 1 Abs. 2 EStG

  10. unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, § 1 Abs. 3 EStG

Fall 2:

Uwe Brenner ist im VZ 2019 unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, da er als natürliche Person seinen Wohnsitz i. S. des § 8 AO in Leverkusen (Inland) inne hat (§ 1 Abs. 1 Satz 1 EStG). Unerheblich ist, dass Uwe erst vier Jahre und damit geschäftsunfähig ist, denn das Alter spielt für die Frage der unbeschränkten Steuerpflicht keine Rolle.

Als Folge der unbeschränkten Steuerpflicht werden sämtliche in- und ausländischen Einkünfte der Besteuerung unterworfen, denn besteuert wird das sog. Welteinkommen. Uwe unterliegt daher mit seinen ausländischen Einkünften aus Kapitalvermögen der deutschen Einkommensteuer. Aus dem vermieteten Mehrfa...