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NWB Nr. 1 vom Seite 29 Fach 3 Seite 10293

Verdeckt in eine Kapitalgesellschaft eingelegte wesentliche Beteiligung

von Richter am BFH Dieter Steinhauff, München

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I. Sachverhalt

Die seit 1984 zu 49 v. H. an der Y-GmbH beteiligte Antragstellerin und Beschwerdeführerin (A) und die zu 51 v. H. beteiligte S übertrugen ihre im Privatvermögen gehaltenen wesentlichen Beteiligungen unentgeltlich auf die T-GmbH. Deren Geschäftsanteile hielt die B-GmbH treuhänderisch für die A zu 49 v. H. und für die S zu 51 v. H. Die B-GmbH übertrug 1992 die gesamten Geschäftsanteile an der T-GmbH treuhänderisch für die A und S auf die C-GmbH (Alleingesellschafterin der B-GmbH) mit den Gesellschaftern X und Y für 12 Mio DM unter Anrechnung der schuldbefreiend übernommenen Verbindlichkeiten der A und der S gegenüber der Y-GmbH (100%ige Tochtergesellschaft der C-GmbH).

Das FA erfaßte im ESt-Bescheid für 1992 bei der A einen gewerblichen Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG in Höhe von 5 853 050 DM (49 v. H. vom gewerblichen Veräußerungserlös von 12 Mio DM ./. ursprüngliche Anschaffungskosten der wesentlichen Beteiligung an der T-GmbH von 5 000 DM und weiterer nachträglicher Anschaffungskosten durch die verdeckte Einlage ihrer wesentlichen Beteiligung an der Y-GmbH in die T-GmbH von nominell 50 000 ...