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NWB Nr. 1 vom Seite 21 Fach 3 Seite 11369

Arbeitsverhältnisse zwischen Eltern und Kindern

von Ministerialdirigent Dr. Gerd Stuhrmann, Köln/Berlin

Arbeitsverhältnisse zwischen Eltern und Kindern sind insbesondere in mittelständischen Unternehmen, unabhängig von der Rechtsform, verbreitet, zumal solche Verträge für die Eltern als Betriebsinhaber einige steuerliche Vorteile mit sich bringen. Derartige Arbeitsverhältnisse können auch wirtschaftliche Bereiche außerhalb eines Betriebs betreffen, z. B. die Mitarbeit des Kindes bei der im Privatbereich liegenden Hausverwaltung der Eltern, wenn diese bei den Eltern im Zusammenhang mit einer Einkunftsart i. S. des § 2 Abs. 1 und 2 EStG stehen. Wegen des engen persönlichen Verhältnisses zwischen Eltern und Kindern stellt sich in diesen Fällen stets die Frage, ob die Mitarbeit auf einem anzuerkennenden Arbeits- oder Dienstverhältnis oder allein auf familienrechtlicher Grundlage beruht. Ist das Familienrecht die Grundlage, entstehen keine steuerrechtlichen Auswirkungen, ansonsten sind die Arbeitsvergütungen bei den Eltern BA oder WK. Die Frage kann im Einzelfall deshalb schwierig zu beantworten sein, weil die Eltern gegenüber ihren Kindern gesetzlich zur Unterhaltsleistung verpflichtet sind (§§ 1601, 1602 BGB) und bei gesetzlicher Unterhaltspflicht Zuwendungen an Personen, die zum Kreis der Unterhaltsberechtigten ge...