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NWB Nr. 19 vom Seite 1557 Fach 3 Seite 11551

Die beschränkte Einkommensteuerpflicht

von Steuerberater Gerd Leineweber und Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Volker Lippek, Hamburg

I. Einführung

Die ständig zunehmende Globalisierung der Wirtschafts- und Arbeitswelt sowie des Erwerbslebens lässt auch den Regelungen über die beschränkte Einkommensteuerpflicht wachsende Bedeutung zukommen. Die meisten nationalen Steuersysteme, voran die der Industriestaaten, knüpfen ihr Besteuerungsrecht an das Welteinkommen ihrer Bürger. Erzielt ein Bürger eines Staates nur in diesem Staat Einkünfte, kann es zu keinem Konflikt mit dem Steuerrecht eines anderen Staates kommen. Bezieht er jedoch Einkünfte (z. B. Zinsen oder Dividenden) aus einem anderen Staat, wird der Wohnsitzstaat diese Einkünfte besteuern; doch auch der Staat, aus dem diese Einkünfte fließen, ist an einer Besteuerung eben dieser Einkünfte interessiert, stammen sie doch aus seiner Sicht aus inländischen Quellen, an denen er regelmäßig Besteuerungsrechte geltend macht. Daraus lassen sich die nach deutschem Steuerrechtsverständnis bestehenden Grundbegriffe der unbeschränkten und der beschränkten Steuerpflicht erklären: Der Bürger des Staates, in dem er lebt, ist hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, d. h. mit allen Einkünften, egal, aus welchem Staat sie stammen (Welteinkommen). Mit seinen Einkünften aus dem...