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NWB Nr. 30 vom Seite 2313 Fach 3 Seite 12511

Finanzierung gemischt genutzter Grundstücke

von Dipl.-Finanzwirt Bernhard Paus, Malterdingen

Neue Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen

I. Rechtsentwicklung

Der BFH hatte in drei Urt. v. - IX R 44/95 (BStBl 1999 II S. 676), IX R 19/96 (BStBl 1999 II S. 678) und IX R 29/96 (BStBl 1999 II S. 680) entschieden, der Stpfl. könne bei der Herstellung gemischt genutzter Gebäude die beiden stl. WG unterschiedlich teils mit Eigenmitteln und teils mit Fremdmitteln finanzieren. Für den Abzug der Darlehenszinsen als WK bzw. BA sei erforderlich, dass die Fremdmittel ”tatsächlich” zur Finanzierung des Gebäudeteils eingesetzt werden, der der Einkünfteerzielung dient. Die Verwaltung ist dieser Rspr. für die entschiedenen Fallgruppen gefolgt. Sie war allerdings der Auffassung, in den Fällen des Erwerbs eines gemischt genutzten Grundstücks sei eine getrennte Finanzierung ohne Aufteilung in Eigentumswohnungen nicht möglich. In den Fällen der Herstellung komme eine getrennte Finanzierung für diejenigen Kosten nicht in Betracht, die das Gesamtgebäude betreffen, insbesondere Aufwendungen für den Rohbau und die Dacheindeckung (, BStBl 1999 I S. 1130).

Mit Urt. v. - IX R 40/01 (BFH/NV 2003 S. 23) ist der BFH in einem Fall des Grundstückserwerbs dieser Verwaltungsauffassung entgegen getreten. Er hat die getrennte Finanzierung eines nicht in Eigentumswohnungen...BStBl 2003 II S. 389