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NWB Nr. 9 vom Seite 800 Fach 3c Seite 5027

ABC: E 1 . Ehe/Ehegatten/Nichteheliche Lebensgemeinschaft


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                             Inhaltsübersicht
I. Allgemeines                        5. Vereinbarungen im Rahmen nicht-
II. Vereinbarungen zwischen               ehelicher Lebensgemeinschaften
    Ehegatten                             und zwischen Verlobten
    1. Grundsätzliche steuer-     III. Ehelicher Güterstand
       liche Anerkennung               1. Zugewinngemeinschaft
    2. Arbeitsverhältnisse             2. Gütertrennung
    3. Gesellschaftsverhältnisse       3. Gütergemeinschaft
    4. Sonstige Vertragsgestaltungen   4. Fortgesetzte Gütergemeinschaft

I. Allgemeines

Ehegatten werden im Steuerrecht in vielerlei Hinsicht unterschiedlich gegenüber nicht verheirateten Personen behandelt. Das wirkt sich bei der ESt insbes. dadurch aus, daß Ehegatten - sofern die weiteren Voraussetzungen des § 26b EStG vorliegen - zusammen veranlagt werden und nach § 26c EStG für den VZ der Eheschließung besonders veranlagt werden können (s. dazu NWB F. 3b S. 5128 ff.).

Auch wenn die Ehe nicht mehr besteht, sind Ehegatten Angehörige i. S. des § 15 AO (s. a. -> Familie I). Für Unterhaltsleistungen zwischen geschiedenen oder dau...BGBl 1962 I 148BGBl 1963 I 504BStBl 1985 II 475BStBl 1966 III 272