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NWB Nr. 39 vom Seite 3577 Fach 3c Seite 5393

ABC: R 8 . Renten/Rentenablösung

EStG §§ 4, 5, 9, 10, 12, 15, 16, 22

Inhaltsübersicht


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  I. Begriff der Renten und anderer wiederkehrender Leistungen
II. Überblick über die einkommensteuerliche Behandlung der Renten
III. Renten ohne Zusammenhang mit Einkünften
IV. Freiwillige Renten und Renten aufgrund gesetzlicher
     Unterhaltspflicht
  V. Renten im betrieblichen Sektor
VI. Renten im privaten Sektor
VII. Rentenablösung

I. Begriff der Renten und anderer wiederkehrender Leistungen

1. Gesetzliche Grundlagen. Renten und andere wiederkehrende Leistungen sind im Bereich der Einkünfteerzielung stl. abz., soweit es sich um BA (§ 4 Abs. 4 EStG) oder um WK (§ 9 Abs. 1 Satz 1 und 3 Nr. 1 EStG) handelt. Soweit die Rentenzahlungen nicht durch Einkünfte i. S. des § 2 Abs. 1 Nr. 1-7 EStG veranlaßt sind, kommt ein Abzug als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 1a EStG und evtl. als -> außergewöhnliche Belastung (§§ 33, 33a EStG) in Frage (s. VI 2).

Ausgaben sind als BA abz., soweit sie betrieblich veranlaßt sind; insoweit spielt es keine Rolle, ob die wiederkehrenden Leistungen Renten oder andere wiederkehrende Leistungen sind. Für die Abz. als WK nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG und als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG ist wesentlich, daß dauernde Lasten voll abz., Leibrenten aber nur mit dem Ertra...