BGB § 2257

Buch 5: Erbrecht

Abschnitt 3: Testament

Titel 7: Errichtung und Aufhebung eines Testaments

§ 2257 Widerruf des Widerrufs

Wird der durch Testament erfolgte Widerruf einer letztwilligen Verfügung widerrufen, so ist im Zweifel die Verfügung wirksam, wie wenn sie nicht widerrufen worden wäre.

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