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PiR Nr. 7 vom Seite 217

Die Berichterstattung über key audit matters durch DAX-30-Unternehmen

Eine empirische Analyse der Erstanwendung der neuen Regelung

WP/StB Prof. Dr. Agnes Aschfalk-Evertz

Für am oder nach dem beginnende Geschäftsjahre ist der Bestätigungsvermerk für Unternehmen von öffentlichem Interesse (public interest entities, PIE) um eine Berichterstattung über besonders wichtige Prüfungssachverhalte (key audit matters, KAM) zu ergänzen. Der vorliegende Beitrag stellt die gesetzlichen und berufsständischen Regelungen zu KAM dar und analysiert ihre Erstanwendung in den Bestätigungsvermerken der DAX-30-Unternehmen.

Theile, Bestätigungsvermerk (HGB), infoCenter NWB ZAAAH-13879

Kernaussagen
  • Die Berichterstattung über KAM ermöglicht eine stärker individualisierte Berichterstattung über Prüfungssachverhalte.

  • Die Auswahl der KAM ist thematisch breit gestreut. Erwartungsgemäß wird häufig über Themen wie goodwill, Rückstellungen, Unternehmenszusammenschlüsse sowie Finanzinstrumente berichtet.

  • Bei einem Zwei-Jahresvergleich ließ sich eine hohe Rate von Themenwiederholungen feststellen.

I. Einleitung

[i]Rinker, Key Audit Matter: Der neue Bestätigungsvermerk, PiR 3/2019 S. 61 NWB MAAAH-07749 Heilmann/Rematzki/Pott, Ein Jahr KAM-Berichterstattung, WP Praxis 2/2019 S. 52 NWB CAAAH-05726 Nach § 322 HGB bildet der Bestätigungsvermerk das zentrale Kommunikationsinstrument zwischen dem Abschlussprüfer und den externen Adressaten des Abschlusses. Bisher bestanden die Bestätigungsvermerke meist aus eine...

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