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PiR Nr. 7 vom Seite 245

Beurteilungsstichtag und -zeitraum bei Konsolidierung strukturierter Gesellschaften

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

Die U AG errichtet (wie viele Wettbewerber) Solarkraftanlagen und veräußert einen Teil an die S GmbH & Co. KG, die die Anlagen auf der Basis langfristiger Wartungs- und Betriebsführungsverträge mit diversen Dritten betreibt. Die U hat keine Stimmrechte oder Organbesetzungsrechte bei der KG. Die KG ist in 01 von fremden Dritten mit dem Ziel gegründet worden, Anleihen im Volumen von ca. 10 Mio. € an institutionelle Investoren (z. B. Versicherungen) zu begeben, die in einem Niedrigzinsumfeld auf der Suche nach auskömmlichen Erträgen sind. Die Finanzierung der KG zu den Bilanzstichtagen 01 bis 05 stellt sich (unter Vernachlässigung des unwesentlichen Eigenkapitals) wie folgt dar:

  • 01: keine wesentliche Finanzierung, da erste Solaranlage noch nicht geliefert.

  • 02: Verbindlichkeit gegenüber U AG 3 Mio. € (aus vereinbarter Ratenzahlung des Kaufpreises von 5 Mio. €), Verbindlichkeiten gegenüber Anleihengläubigern 2 Mio. €.

  • 03: Verbindlichkeit gegenüber U AG 0, Verbindlichkeiten gegenüber Anleihengläubigern 5 Mio. €.

  • 04: Verbindlichkeit gegenüber U AG 6 Mio. € (aus vereinbarten Ratenzahlung für zwei weitere Anlagen), Verbindlichkeiten gegenü...

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