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NWB Nr. 4 vom Seite 277 Fach 10 Seite 655

Erbschaft- und Schenkungsteuer bei Tod oder Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft

von Richter am BFH Hermann-Ulrich Viskorf, Münster/München

- und II R 20/90 (BStBl II S. 925 und S. 912).

I. Problemstellung

Nicht selten finden sich in Gesellschaftsverträgen von PersGes (GbR, KG oder OHG) oder auch KapG (vor allem GmbH) Regelungen, nach denen bei Tod oder bei Ausscheiden eines Gesellschafters aus sonstigen Gründen (z. B. nach Kündigung) der Gesellschaftsanteil (oder Teil eines Anteils) des verstorbenen oder ausscheidenden Gesellschafters nicht kraft Erbfolge auf dessen Erben, sondern kraft Gesellschaftsvertrag auf die anderen Gesellschafter oder die Gesellschaft übergehen, übertragen bzw. eingezogen werden soll. Solche Regelungen in Gesellschaftsverträgen zielen häufig darauf ab, nur einen bestimmten, eingegrenzten Personenkreis als Gesellschafter zuzulassen und die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit der Gesellschaft sicherzustellen. Die hierbei vorgesehenen Abfindungsbeschränkungen können zu erheblichen Vermögensmehrungen bei den verbleibenden Gesellschaftern oder bei der Gesellschaft führen.

Ähnlich liegen die Dinge in den o. g. Besprechungsfällen: Im Urteilsfall II R 20/90 (Fall 1) war die Klin., eine GmbH, Komplementärin mehrerer KG. A, Gesellschafter...