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NWB Nr. 27 vom Seite 2285 Fach 10 Seite 683

Abschied von der ehebedingten Zuwendung im Schenkungsteuerrecht

von Notar Dr. Rolf Petzoldt, Solingen

I. Die ehebedingte Zuwendung in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

Nach der Rspr. des BGH, die sich insoweit in den letzten Jahren ständig gefestigt hat, ist unter einer ehebedingten Zuwendung eine Zuwendung unter Ehegatten zu verstehen, die um der Ehe willen und als Beitrag zur Verwirklichung oder Ausgestaltung, Erhaltung oder Sicherung der ehelichen Lebensgemeinschaft erbracht wird und darin ihre Geschäftsgrundlage hat (s. z. B. NJW-RR S. 1410; v. , NJW 1993 S. 385). Der BGH sieht derartige Zuwendungen grds. nicht als Schenkungen i. S. der §§ 516 ff. BGB an. Sie haben ihren eigenen Rechtscharakter. Typischer Fall ist, daß Ehegatten gemeinsam ein Wohnhaus erwerben, um es mit ihrer Familie zu bewohnen, wobei der alleinverdienende Ehemann die Zahlung der Zins- und Tilgungsleistungen übernimmt, während die Ehefrau den Haushalt führt. Der BGH hat in der Übernahme der Zins- und Tilgungsleistungen durch den Ehemann keine Schenkung an die Ehefrau gesehen und demzufolge einen Anspruch des Ehemannes gegen die Ehefrau, die sich einem anderen Mann zugewandt hat, aus dem Widerruf einer Schenkung wegen groben Undankes verneint. In diesem Sinne hat sich die Rspr. ...