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NWB Nr. 11 vom Seite 985 Fach 10 Seite 879

Erbschaftsteuer-Richtlinien

von Ministerialrat Raymond Halaczinsky, Bonn

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Inhaltsübersicht                                                    Seite
A. Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (R 2-90 ErbStR)               880
    I. Steuerpflicht (R 2-24 ErbStR)                                  880
   II. Wertermittlung (R 25-69 ErbStR)                                890
  III. Berechnung der Steuer (R 70-81 ErbStR)                         899
   IV. Steuerfestsetzung und Erhebung (R 82-90 ErbStR)                900
B. Bewertungsgesetz (R 91 ff. ErbStR)                                 901
C. Schlußbemerkung                                                    904

Die ErbStR sind als allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des ErbSt- und SchenkSt-Rechts vom am im BStBl 1998 I Sondernummer 2/1998 verkündet worden. Die Bundesregierung hat in den ErbStR erstmals die unterschiedlichen Verwaltungsanweisungen (Einführungserlaß zum ErbStG 1974, VStR 1995, BewertungsR GR und LuF, diverse gleichlautende Ländererlasse und sonstige Ländererlasse und Verfügungen) in einer allgemeinen Verwaltungsanweisung zusammengefaßt. Damit wird die bundeseinheitliche Durchführung des ErbStG und BewG sichergestellt. Entgegenstehende bisherige Verwaltungsanweisungen treten mit Inkrafttreten der ErbStR automatisch ...