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STFAN Nr. 8 vom Seite 9

Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben – Teil 2

Manuel Edinger; Enkenbach-Alsenborn

Das Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung, die Durchführung einer Geschäftsreise oder das Vorhandensein eines häuslichen Arbeitszimmers ist nicht nur bei Arbeitnehmern einkommensteuerlich relevant, sondern zählt auch bei Gewerbetreibenden, selbständigen Personen und Land- und Forstwirten zu möglichen Problemkreisen. Der zweite Beitragsteil zum Thema „nicht abzugsfähige Betriebsausgaben“ beschäftigt sich daher vorwiegend mit diesen Themen. Außerdem wird die Berücksichtigung von Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb des Steuerpflichtigen näher dargestellt. Auch die in der Praxis teilweise seltener vorkommenden Abzugsverbote von Betriebsausgaben werden im Folgenden kurz erläutert. Zuletzt erfolgt ein Überblick zu den nicht abzugsfähigen Schuldzinsen i. S. d. § 4 Abs. 4a EStG und der nicht abzugsfähigen Gewerbesteuer gem. § 4 Abs. 5b EStG.

Aufwendungen für Gästehäuser gem. § 4 Abs. 5 Nr. 3 EStG

Der Steuerpflichtige (Stpfl.) kann Aufwendungen für Einrichtungen, welche der Bewirtung, Beherbergung oder Unterhaltung von Personen – die nicht Arbeitnehmer des Stpfl. sind – dienen (sog. Gästehäuser) nicht als Betriebsausgaben ansetzen, soweit diese sich außerhalb des Orts des Betriebs des Stpfl. befinden.

Aufwendungen für bestimmte Wirtschafts...

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