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NWB Nr. 51 vom Seite 4055 Fach 17 Seite 1501

Steuerrechtliche Verwertungsverbote

von Richter am Finanzgericht Johannes Urban, Lucherberg

Seit Mitte der siebziger Jahre hat die Geltendmachung von steuerrechtlichen Verwertungsverboten gegen die durch Außenprüfungen und andere Ermittlungsmaßnahmen der Finanzbehörden gewonnenen Erkenntnisse oder Beweisergebnisse erhebliche Bedeutung erlangt. Die Rspr. versucht in jüngster Zeit dieser von ihr selbst verursachten Entwicklung durch weitreichende Einschränkungen des Verwertungsverbots zu begegnen. Der folgende Beitrag stellt anhand von Beispielen die Rspr. zum Verwertungsverbot systematisch dar.

I. Begriff und Rechtsgrundlagen

Verwertungsverbot ist das (formelle) Verbot, auf rechtswidrige Weise erlangte Tatsachenkenntnisse oder Ergebnisse von Beweiserhebungen zu verwerten.

Spezialgesetzliche Rechtsgrundlagen für Verwertungsverbote enthalten die Vorschriften des § 393 Abs. 2 AO, des § 36a Abs. 3 Satz 2 StPO sowie des § 72 IRG. Eine allgemeine gesetzliche Grundlage des Verwertungsverbots gibt es nicht. Der Gesetzgeber hat die Entwicklung des Verwertungsverbots der richterlichen Rechtsfortbildung überlassen (so ausdrücklich BT-Drucks. 7/4292 S. 25).

Der BFH hat erstmals mit U. v. (BStBl II S. 716) das Bestehen eines steu...BStBl II S. 636