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NWB Nr. 10 vom Seite 895 Fach 17 Seite 1609

Nichtigkeit von Steuerbescheiden bei willkürlicher Schätzung gem. § 162 AO

von Steuerberater Dipl.-Kfm. Peter Keune, Dortmund/Marl

I. Vorbemerkung

Sofern das FA die Besteuerung nicht durchführen kann, weil die Stpfl. ihrer Erklärungspflicht gem. § 149 AO nicht nachkommen, hat es die Besteuerungsgrundlagen gem. § 162 AO zu schätzen. Ziel der Schätzung ist der Ansatz derjenigen Besteuerungsgrundlagen, die die größte Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit für sich haben (Tipke/Kruse, AO/FGO, 16. Aufl. 1996, § 162 AO Tz. 28). Im Rahmen der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen kommt es regelmäßig zu Auseinandersetzungen mit den FinBeh, die nicht selten vor Gericht enden. Wird der Schätzungsbescheid innerhalb der Rechtsbehelfsfrist angefochten, so kann die Schätzung im Einspruchsverfahren in vollem Umfang geprüft und ggf. berichtigt werden. Nicht selten jedoch erlangen Schätzungsbescheide durch Versäumnis der Rechtsbehelfsfrist Bestandskraft. In diesen Fällen verbleibt die Vorschrift des § 125 Abs. 1 AO als letzter Rettungsanker. Nach dieser Vorschrift ist ein Verwaltungsakt nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offenkundig ist. Mit anderen Worten ist ein Bescheid dann nichtig, wenn er die an die ordnungsmäßige Ve...BStBl 1982 II S. 133