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EuGH  - C-620/19 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Gesetze: EUV 2016/679 Art 23 Abs 1 Buchst j, EUV 2016/679 Art 23 Abs 1 Buchst j, EUV 2016/679 Art 15, AO § 32e, AO § 32c

Rechtsfrage

1. Dient Art. 23 Abs. 1 Buchst. j der VO (EU) 2016/679 auch dem Schutz der Interessen von Finanzbehörden?

2. Falls ja, erfasst die Formulierung "Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche" auch die Verteidigung der Finanzbehörde gegen zivilrechtliche Ansprüche und müssen diese bereits geltend gemacht sein?

3. Erlaubt die Regelung des Art. 23 Abs. 1 Buchst. e der VO (EU) 2016/679 zum Schutz eines wichtigen finanziellen Interesses eines Mitgliedstaats im Steuerbereich eine Beschränkung des Auskunftsrechts nach Art. 15 der VO (EU) 2016/679 zur Abwehr von zivilrechtlichen Insolvenzanfechtungsansprüchen gegen die Finanzbehörde?

Anspruch; Auskunftsrecht; Finanzbehörde; Insolvenzanfechtung; Zivilrecht

Fundstelle(n):
UAAAH-31747

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