Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 26 vom Seite 2515 Fach 18 Seite 3265

Haftung im faktischen GmbH-Konzern

von Regierungsrat z. A. Martin Kaufmann, Paderborn

- Änderung der Rechtsprechung durch das ”TBB” -

I. Einführung

Mit dem Video-Urteil vom (BGHZ 115 S. 187) hatte der BGH die strengen Haftungsregeln des sog. qualifizierten faktischen Konzerns auf die GmbH angewandt mit der Konsequenz, daß der mindestens mehrheitlich beteiligte Gesellschafter, der gleichzeitig alleiniger Geschäftsführer ist, schon immer dann persönlich für die Verluste der Gesellschaft einzustehen und u. U. zu haften hatte, wenn er sich noch anderweitig unternehmerisch betätigte (vgl. dazu Geck, , und Kaufmann, ).

Die Kritik an dieser Rechtsprechung rührte vor allem daher, daß darin im Ergebnis eine Aushöhlung der Haftungsbeschränkung des § 13 Abs. 2 GmbHG gesehen wurde; die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung seien überschritten (so beispielhaft Flume DB 1992 S. 25 ff.; ders. ZIP 1992 S. 817 ff.; Knobbe-Keuk DB 1992 S. 1461 ff.). Die breite Diskussion - sowohl bei den Heidelberger Konzernrechtstagen im Juni 1992 wie bei den Verhandlungen der wirtschaftsrechtlichen Abteilung des 59. Deutschen Juristentages im September 1992 (s. den Tagungsband Hommelhoff/Stimpel/Ulmer, Der qualifizierte faktische GmbH-Kon...