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NWB Nr. 10 vom Seite 899 Fach 18 Seite 3649

Die Besteuerung der Personengesellschaften in der Praxis

von Dr. Arno Bordewin, Richter am BFH a. D., Bonn

- zur BFH-Rechtsprechung 1997 -

I. Voraussetzungen der Mitunternehmerschaft

1. Verdeckte Mitunternehmerschaft bei gewinnabhängigen Bezügen

Erneut mußte der BFH sich mit der Frage befassen, unter welchen Voraussetzungen eine verdeckte Mitunternehmerschaft angenommen werden kann. Im Falle des (BStBl 1997 II S. 272) hatte der Stpfl. sein bisheriges Einzelunternehmen zu Buchwerten in eine KG eingebracht. In die KG trat alsbald eine GmbH ein, und zwar anstelle des gleichzeitig aus der KG ausscheidenden Stpfl.; die GmbH wurde alleinige Komplementärin und Geschäftsführerin der KG. Der Stpfl. hielt 90 % der GmbH-Anteile und war alleiniger Geschäftsführer der GmbH. Als solcher hatte er u. a. Anspruch auf ein Festgehalt (13,5 x 15 000 DM jährlich), Anwartschaft auf Altersversorgung und eine Jahrestantieme in Höhe von 3 % des kstpfl. Gewinns. Die GmbH war mit 3 % am Gewinn der KG beteiligt und hatte außerdem Anspruch auf Erstattung aller notwendigen Auslagen (wohl einschließlich des Geschäftsführergehalts). Im Streitjahr 1980 flossen dem Stpfl. Gehalt und Tantieme in Höhe von 270 000 DM zu; außerdem wurden ihm für di...