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NWB Nr. 36 vom Fach 19 Seite 1463

Erstattung vorgerichtlicher Kosten

von Regierungsrat Günter Haurand und Regierungsdirektor Dr. Jürgen Vahle, Düsseldorf

Entstehungsgrund und Kostentragung

Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).

I. Problemstellung

Viele Rechtsstreitigkeiten - sei es zwischen Privatpersonen, sei es zwischen einem Bürger und einer Behörde - münden nicht in den Klageweg vor Gericht. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Der Streit kann vergleichsweise beigelegt werden, die Behörde gibt dem Bürger Recht, indem sie eine beantragte Genehmigung letztlich doch erteilt, ein Ermittlungsverfahren wird eingestellt. Im Rahmen eines solchen ”Vorfeld-Streits” entstehen vielfach erhebliche Kosten, insbesondere durch Einschaltung eines Rechtsanwalts oder durch Beauftragung eines Gutachters durch einen der Beteiligten. Das Ende eines solchen Streits kann dann einen neuen Streit hervorrufen, den um die Frage, wer diese Kosten letztlich zu tragen hat. Diese Frage soll im nachfolgenden näher behandelt werden (II.). Dabei wird unterschieden zwischen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten (1.), öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten (2.) unter Einschluß des Bußgeldverfahrens und dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (3.).

II. Einzelne Verfahrensarten

1. Bürgerlich-rechtlicher Streit

a) Ausgangspunkt

Bei ...