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NWB Nr. 45 vom Seite 3285

Die Herabsetzung des Grundstückskaufpreises als rückwirkendes Ereignis

Zur Anwendung von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO im Grunderwerbsteuerrecht

Dr. Patrick Geißler

§ 16 GrEStG stellt eine spezialgesetzliche Korrekturvorschrift im Rahmen der als Rechtsverkehrssteuer ausgebildeten Grunderwerbsteuer dar. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO ist hingegen eine für alle Steuerarten anwendbare Korrekturvorschrift. Fraglich ist das allgemeine Verhältnis beider Normen zueinander sowie im Speziellen die Anwendbarkeit der verfahrensrechtlichen Korrekturvorschrift des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO im Grunderwerbsteuerrecht. Zu dieser Frage sind zwei lesenswerte Finanzgerichtsentscheidungen anhängig, deren Ausgang vor dem BFH mit Spannung erwartet werden kann. Zielsetzung des nachfolgenden Beitrags ist, das Verhältnis der beiden Regelungen zueinander klarzustellen und aktuelle Rechtsprechung des , NWB JAAAG-90600) bzw. des , NWB ZAAAG-96344) zur Anwendbarkeit von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO im Grunderwerbsteuerrecht zu diskutieren. Hierbei ist zu klären, inwieweit die beiden Urteile voneinander abweichen, ob Gemeinsamkeiten bestehen und inwieweit die hierzu anhängigen Revisionsverfahren unter Umständen durch den BFH unter Berücksichtigung bisher ergangener Rechtsprechung zu § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO entschieden werden könnten.

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