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NWB Nr. 14 vom Seite 1125 Fach 19 Seite 1989

Das gerichtliche Vergleichsverfahren

von Prof. Dr. Ulrich Loewenheim, Frankfurt/M.

I. Überblick

Ebenso wie beim Konkurs handelt es sich auch bei gerichtlichen Vergleichen um eine Maßnahme zur Zwangsbereinigung von Schulden. Zwischen beiden Verfahren bestehen aber wesentliche Unterschiede. Das Vergleichsverfahren ist, wie § 1 sagt, ein Verfahren zur Abwendung des Konkurses. Der Konkurs ruiniert i. d. R. den Ruf eines Unternehmens und stellt eine Verschleuderung wirtschaftlicher Werte dar. Der gerichtliche Vergleich sucht dies zu verhindern, indem dem Schuldner durch Stundung und/oder Teilerlaß von Forderungen zunächst einmal Luft verschafft wird und er dadurch in die Lage versetzt werden soll, seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu sanieren und dadurch im Ergebnis seinen Gläubigern eine höhere Befriedigungsquote zu verschaffen.

Der gerichtliche Vergleich ist ein gerichtlich bestätigter Vertrag zwischen dem Vergleichsschuldner und den Vergleichsgläubigern. Ähnlich wie der Konkurs wirkt auch der gerichtliche Vergleich gegen alle Gläubiger, also auch gegen diejenigen, die ihm nicht zugestimmt haben.

Während aber im Konkursverfahren nicht befriedigte Konkursforderungen bestehenbleiben und nach Beendigung des Konkursverfahrens wieder ohne E...