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STFAN Nr. 11 vom Seite 15

Verjährung im Steuerrecht

Dipl.-Finw. (FH) Florian Becker, Koblenz

Die Verjährung hat im Steuerrecht eine wichtige Bedeutung. Sie regelt, bis zu welchem Zeitpunkt Steuern festgesetzt, Steuerbescheide geändert oder fällige Steuerforderungen vollstreckt werden dürfen. Die Verjährung sorgt somit dafür, dass sowohl für den Steuerzahler als auch den Staat als Steuergläubiger mit dem Erreichen der Verjährung ein Rechtsfriede eintritt. Die Verjährung ist somit ein wichtiges Gut des im Grundgesetz verankerten Rechtsstaatsprinzips.

Allgemeines

Die Verjährung sowohl der Möglichkeit, Steuern festzusetzen und Steuerbescheide zu ändern, als auch der Möglichkeit, fällige Steuern zu vollstrecken, ist in der Abgabenordnung geregelt. Zu unterscheiden sind zum einen die Festsetzungsverjährung (§§ 169 ff. AO) und die Zahlungsverjährung (§§ 228 ff. AO).

Festsetzungsverjährung

Eine Steuerfestsetzung sowie ihre Aufhebung oder Änderung ist nicht mehr zulässig, wenn die Festsetzungsfrist abgelaufen ist (§ 169 Abs. 1 Satz 1 AO). Um die Festsetzungsfrist zu berechnen, sind deren Beginn, die Dauer sowie das Ende zu ermitteln.

Beginn der Festsetzungsfrist

Die Festsetzungsfrist beginnt grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist (§ 170 Abs. 1 AO). Bei den meisten wiederkehrend anfallenden Steuern entsteht die Steuer mit Ablauf des Kal...

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