Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer | Anerkennung einer stillen Gesellschaft mit minderjährigen Kindern (FG)
Aufwendungen für typisch stille Beteiligungen von minderjährigen Kindern an einer Zahnarztpraxis des Vaters sind bei fehlendem Zufluss von Mitteln in das Praxisvermögen sowie bei Steuersparmotiven und der Versorgung der Kinder als Ursachen für die Einräumung der stillen Beteiligungen keine Betriebsausgaben ().
Hintergrund zur bisherigen BFH-Rechtsprechung: Darlehen vs. Mitunternehmerschaft
Rechtliche Gestaltungen zwischen nahen Angehörigen sind steuerlich nur anzuerkennen, wenn eine überwiegende private Veranlassung ausgeschlossen werden kann. Unter Berücksichtigung der dem FG-Urteil zur Grunde liegenden BFH-Rechtsprechung ergibt sich dabei folgendes Bild:
Sachverhalt: Der Kläger ist Vater von drei (in den Streitjahren) ...