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NWB Nr. 24 vom Seite 2033 Fach 19 Seite 2701

Düsseldorfer und Berliner Tabelle zum Unterhalt - Stand 1. 7. 2001 -

I. Düsseldorfer Tabelle

Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Düsseldorf haben am die Neufassung der Düsseldorfer Tabelle - in Deutscher Mark und in Euro - bekannt gegeben. Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz. Sie wird von den Gerichten als Orientierungshilfe bei der Festsetzung des Unterhalts angewandt. Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die zwischen Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln und Hamm sowie der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e. V. unter Berücksichtigung des Ergebnisses einer Umfrage bei allen Oberlandesgerichten stattgefunden haben.

Vom 1. 7. bis ist die Düsseldorfer Tabelle (Deutsche Mark) anzuwenden. Ab gilt die Düsseldorfer Tabelle (Euro). Bis zum ist die bisherige Tabelle (Stand: ; NWB F. 19 S. 2501) anzuwenden. Weiterhin gültig bleiben die Düsseldorfer Leitlinien zum Unterhalt (vgl. NWB F. 19 S. 2504 unter Ziffer II).

A. Kindesunterhalt


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Nettoeinkommen        Altersstufen in Jahren    Vomhun-    Bedarfskon-
des Barunterhalts-     (§ 1612a Abs. 3 BGB)     dertsatz   troll...