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NWB Nr. 43 vom Seite 3417 Fach 20 Seite 523

Die wettbewerbsrechtliche Abmahnung

von Rechtsreferendar Thilo Korn und RA StB WP Dr. Wolfgang Traxel, Leipzig

I. Problemstellung

Dem freien Wettbewerb sind durch die Regelungen des UWG und des RabattG Grenzen gesetzt worden, die insbesondere im Bereich der Werbung und der Preisgestaltung ein als tatsächlich oder potentiell kunden- oder konkurrentenschädigend gewertetes Verhalten verhindern sollen. Aufgrund der Fassung der §§ 1, 3 UWG in Form einer Generalklausel liegt zwischen dem wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstandenden Handeln und den unstreitig unzulässigen Werbe- und Geschäftspraktiken eine unübersichtliche Grauzone möglicher Wettbewerbsverstöße. Die ausufernde Rechtsprechung mit teilweise in Details abweichenden Entscheidungen macht es selbst dem Fachmann manchmal unmöglich, eine Einstufung zwischen ”bedenklicher” und ”unzulässiger” Wettbewerbspraktik vorzunehmen.

Die Vorschriften des UWG vermitteln dem Verletzten und den in § 13 UWG genannten Verbänden nun einen Unterlassungsanspruch gegen den Verletzer. Dieser kann gerichtlich durch eine entsprechende Unterlassungsklage geltend gemacht werden. Als ein der Klageerhebung vorgeschaltetes Erfordernis hat sich in der Praxis die Abmahnung als eigenständiges Rechtsinstitut entwickelt; die Abmahnung legt den (beh...