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NWB Nr. 45 vom Seite 3579 Fach 21 Seite 1213

Erfüllung einer Geldschuld durch Banküberweisung

von Assessor Torsten Freund, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, Köln

I. Einleitung

Die Erfüllung einer Geldschuld durch Überweisung des Betrages auf ein Bankkonto des Gläubigers stellt ein Massengeschäft des täglichen Lebens dar, das aus dem heutigen Wirtschaftsleben nicht mehr wegzudenken ist. Der Bankkunde wird sich hingegen kaum der rechtlichen Komplexität eines einzigen Überweisungsvorganges bewußt sein. Diese Komplexität ist eine Folge der einzelnen zum Teil unterschiedlichen Rechtsverhältnisse zwischen den Beteiligten am Überweisungsverkehr. So sind bei dem hier interessierenden Fall einer Überweisung zur Erfüllung einer Geldschuld mindestens der Schuldner und der Gläubiger sowie deren kontoführende Banken beteiligt. Werden die Konten bei verschiedenen Banken geführt, erfolgt eine Zusammenarbeit der Banken, die zum Teil durch die Deutsche Bundesbank und die für sie tätigen Landeszentralbanken übergreifend koordiniert werden (s. zum Abrechnungsverkehr: Canaris, Bankvertragsrecht, Rn. 878 ff.). Daneben existieren eigene Zahlungsverkehrsnetze der einzelnen Zweige der Bankwirtschaft (Heymann/Horn, HGB, Anh. § 372 Rn. 2). Für die Frage der Erfüllung einer Geldforderung durch Zahlung per Banküberweisung steht das ...