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NWB Nr. 29 vom Seite 2427 Fach 21 Seite 1233

Rechtsfragen beim Einsatz von Kreditkarten

von Richter am OLG Detlef Burhoff, Ascheberg

I. Begriff des Kreditkartengeschäfts

1. Wesen des Kreditkartengeschäfts

Beim Kreditkartengeschäft erbringen Vertragsunternehmen, wie Hotels, Fluggesellschaften und Einzelhandelsgeschäfte an den Inhaber der Kreditkarte gegen deren Vorlage Leistungen ohne sofortige Barzahlung. Hat der Karteninhaber eine persönliche Geheimzahl (sog. PIN; s. u. II, 1c), kann er sich außerdem an Geldausgabeautomaten Bargeld verschaffen. Bezahlung erlangen die Vertragsunternehmen beim sog. Drei-Parteien-System (s. u. I, 2b) vom Kreditkartenausgeber (Systemträger), mit dem sie schon vorher in vertraglichen Beziehungen stehen. Dieser erhält seine Leistungen vom Karteninhaber (Kunden) zurück, mit dem er in periodischen, meist monatlichen Abständen abrechnet. Das Kreditkartengeschäft dient damit dem bargeldlosen Zahlungsverkehr, unterscheidet sich von dessen herkömmlichen Instrumenten aber dadurch, daß es zugleich eine Kreditierungsfunktion besitzt.

2. Die Rechtsnatur des Kreditkartengeschäfts

a) Zwei-Parteien-System

Beim Zweiparteiensystem vereinfachen Händler, die ihren Kunden regelmäßig Konsumentenkredite gewähren, ihre Kreditgew...