Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker

Abgabenordnung Kommentar

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-482-68201-8

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Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker - Abgabenordnung Kommentar Online

§ 84 Ablehnung von Mitgliedern eines Ausschusses

Andrea Gold (März 2024)

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Normzweck und (wirtschaftliche) Bedeutung der Vorschrift

1 § 84 AO soll ebenso wie § 82 AO und § 83 AO die Objektivität und die Unparteilichkeit der Verwaltung sicherstellen.

II. Geltungsbereich

2 Die Norm hat nach dem Wegfall der Steuerausschüsse an Praxisrelevanz verloren. Jedoch erlangt § 84 AO durch seine sinngemäße Anwendung (vgl. § 164a Abs. 1 StBerG) Bedeutung für die Ablehnung von Mitgliedern des Prüfungsausschusses in der Steuerberaterprüfung durch die Prüfungskandidaten (vgl. Zugmaier/Nöcker/Gold, § 82 AO Rz. 9).

III. Verhältnis zu anderen Vorschriften

3§ 84 AO entspricht § 71 Abs. 3 VwVfG.

IV. Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

4§ 84 AO ist mit höherrangigem Recht vereinbar. Insbesondere ist die durch § 84 Satz 5 AO bewirkte Verzögerung des Rechtsschutzes verfassungsrechtlich unbedenklich, denn sie sichert den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Effektivität der Verwaltung.

B. Systematische Kommentierung

I. Ablehnungsrecht des Beteiligten

5 Im Gegensatz zu §§ 82 (vgl. Zugmaier/Nöcker/Gold, § 82 AO Rz. 12) und 83 AO (vgl. Zugmaier/Nöcker/Gold, § 83 AO Rz. 10) steht den Beteiligten in § 84 AO ein förmliches Ablehnungsrecht zu.

II. Ablehnungsgründe (§ 84 Satz 1 AO)

6 Ein Ablehnungsgrund lieg...

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