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NWB Nr. 40 vom Seite 3141 Fach 23 Seite 347

Überblick über das Landpachtrecht

von Dr. Rudolf Hessler, Hannover

I. Einleitung

1. Zu den Rechtsgrundlagen

a) Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) über die Landpacht beruhen im Wesentlichen auf dem Gesetz zur Neuordnung des landwirtschaftlichen Pachtrechts vom (BGBl 1985 I S. 2065). Durch Art. 1 des Gesetzes zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts vom (BGBl 2001 I S. 1149) wurden die Vorschriften nur geringfügig geändert, zumeist nur sprachlich. Der Begriff der Pacht wurde in Pachtverhältnis umgeändert; unter Pacht ist nunmehr der Pachtzins zu verstehen.

In den neuen Bundesländern gilt das bundesdeutsche Landpachtrecht des BGB bereits seit dem , dem Inkrafttreten des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes der DDR v. (GBl der DDR Teil I Nr. 42 S. 642), wie sich aus dessen § 52 ergibt. Im Einigungsvertrag wurde dies bestätigt (s. Art. 232 § 3 EGBGB).

b) Das Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG) enthält die Vorschriften über die öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Anzeige und zur behördlichen Kontrolle von Landpachtverträgen. Es wurde durch das o. g. Gesetz zur Neuordnung des landwirtschaftlichen Pachtrechts v. , dem Grundstückverkehrsgesetz, betreffend die Genehmigungspflicht der rechtsgeschäftlichen Veräußerung von landwirtschaftlichen Grundstücken, angeglichen. Bereits damals war die Wirksamkeit des Landpacht...