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NWB Nr. 13 vom Seite 1049 Fach 24 Seite 1937

Der Nachbarrechtsschutz im privaten Recht

von Rechtsanwalt Jörg Greck, Dortmund

I. Überblick über die Regelungsbereiche des Nachbarrechts

Das ”Nachbarrecht” hat keinen fest umrissenen Begriffsinhalt. Herkömmlicherweise wird als ”Nachbarrecht” die Summe der Rechtsnormen bezeichnet, die die Rechtsbeziehungen zwischen Grundstücksnachbarn regeln. Für den Rechtsanwender, der sich mit nachbarrechtlichen Streitigkeiten zu befassen hat, liegt eine grundsätzliche Schwierigkeit in der fehlenden Homogenität dieses Rechtsbereichs, der sich über bundes- und landesrechtliche Regelungen - jeweils unterteilt in einen zivilrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Komplex - bis hinein in das gemeindliche Satzungsrecht erstreckt, wenn man etwa an ortspolizeiliche Verordnungen allgemeiner Art (vgl. z. B. Polizeiverordnung der Gemeinde Großdubrau v. , Sächs. GvBl S. 1265) oder spezieller Art, wie etwa Baumschutzsatzungen (zu den Rechtmäßigkeitsanforderungen vgl. BVerwG, NVwZ 1989 S. 555; zum Problem der Umschreibung des räumlichen Geltungsbereichs einer Baumschutzsatzung ist beim BVerwG unter Az. 4 C 2.94 derzeit eine Revision anhängig) denkt.

Neben diesen ”klassischen” Bereich nachbarrechtlicher Regelungen, das Nachbarrecht i. e. S., treten zude...