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NWB Nr. 14 vom Seite 1083 Fach 24 Seite 2081

Haftungsfragen im Wohnungseigentum

von Prof. Dr. J. Vahle, Bielefeld

I. Einführung

Haftungsfälle können eine Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) in mannigfacher Hinsicht (be)treffen: Im Mittelpunkt zahlreicher Entscheidungen steht die Person des Wohnungsverwalters, dem § 27 WEG eine relativ starke Position einräumt. So ist er insbesondere dafür zuständig, die gemeinschaftlichen Gelder der WEG zu verwalten und in ihrem Namen und mit Wirkung für und gegen sie Zahlungen und Leistungen zu bewirken und entgegenzunehmen. Speziell die Rücklagenkonten von WEG weisen zuweilen erhebliche Summen auf. Es liegt auf der Hand, daß die Verfügungsmacht über diese Gelder für labile und/oder kriminelle Naturen ein starkes Verführungspotential aufweist. Strafrechtswidrige Zugriffe auf Konten sind heute leider keine Seltenheit mehr (eine vergleichbare Negativentwicklung zeichnet sich zunehmend bei Anwälten ab: Veruntreuung von Mandantengeldern auf Anderkonten). Aber nicht nur in dieser Richtung kann sich ein Verwalter haftbar machen. Durch unsachgemäße Verwaltung können sowohl der WEG als auch Dritten Schäden entstehen.

Nachfolgend soll unter Ziff. II dargelegt werden, welche Haftungsprobleme im einzelnen auftreten können und wie sich die WEG gegen solche...