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Online-Nachricht - Donnerstag, 12.12.2019

Erbschaftsteuer/Bewertung | Jahreswert von Nießbrauchsrechten (BFH)

Wird ein Grundstück unter Vorbehalt des Nießbrauchs geschenkt, mindert der Wert des Nießbrauchsrechts die Bereicherung des Bedachten. Der Jahreswert des Nießbrauchrechts ist unter Abzug der Schuldzinsen für die zum Zeitpunkt der Zuwendung bestehenden Darlehen zu ermitteln, wenn die Schuldzinsen vom Schenker als Nießbraucher während des Bestehens des Nießbrauchsrechts aufgrund einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung getragen werden (; veröffentlicht am ).

Hintergrund: Bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs sind die mit dem Erwerb und seiner Erlangung im Zusammenhang stehenden Verbindlichkeiten abzuziehen (§ 10 Abs. 5 ErbStG). Dazu gehört nach der Aufhebung des § 25 ErbStG a.F. zum durch das Erbschaftsteuerreformgesetz auch ...