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IK Nr. 12 vom Seite 26

Änderungen in der Sozialversicherung 2020

Dipl.-Hdl. Alexander Strasser; Vach

Die gesetzliche Sozialversicherung ist in Deutschland die wichtigste Institution der sozialen Sicherung. Die Beiträge zu den sozialen Sicherungssystemen sind stark an die Höhe des Entgelts für die Erwerbstätigkeit gekoppelt. Die Sozialversicherung besteht aus fünf Zweigen: Arbeitslosenversicherung (ALV), gesetzliche Krankenversicherung (GKV), Pflegeversicherung (PV), Rentenversicherung (RV) und gesetzliche Unfallversicherung (UV). Zum 01.01. eines Jahres passt der Gesetzgeber regelmäßig die Sozialversicherungsrechengrößen an die volkswirtschaftliche Entwicklung in Deutschland an.


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GKV
PV
RV
ALV
UV
Träger
AOK, Innungs-, Betriebs- und Ersatzkrankenkassen, Knappschaften
Pflegekassen bei den gesetzlichen Krankenkassen
Deutsche Renten-Versicherung, Knappschaft-Bahn-See
Bundesagentur für Arbeit
Berufsgenossenschaften
Versicherungspflicht
alle Arbeitnehmer bis zur Versicherungspflichtgrenze von 5.212,50 € (alte + neue Bundesländer)
Mitglieder der gesetzlichen bzw. privaten Krankenkassen
alle Arbeitnehmer und Auszubildende
wie Rentenversicherung
Alle Beschäftigten
Beitragsbemessungsgrenze (BBG)
4.687,50 € (alte + neue Bundesländer)
wie gesetzliche Krankenkasse
6.900,00 € (alte Bundesländer) 6...

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