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NWB Nr. 20 vom Seite 1669 Fach 25 Seite 2115

Die Umwelthaftung in rechtlicher und versicherungstechnischer Sicht

von Regierungsoberrat Gangolf Hontheim, Lebach

I. Einleitung

Das Bewußtsein über die geschehene Verletzung und die weitere Verletzlichkeit der Schöpfung ist Allgemeingut geworden. Die Notwendigkeit vorbeugenden Schutzes der Umwelt steht daher außer Diskussion. Das Anliegen rangiert im Wertebewußtsein unangefochten mit an der Spitze. Dennoch zeigt der alltägliche Befund, daß Privatpersonen, vor allem aber Betriebe, einen Teil der Kosten ihrer Lebensführung bzw. Produktion auf die Umwelt abwälzen. Die Umwelt wird immer noch teils bewußt, teils auch ohne entsprechendes Unrechtsbewußtsein als ”kostenfreier”, allenthalben verfügbarer Produktionsfaktor eingesetzt. Die naturgemäß schwierigen Schätzungen feststellbarer und zuordnungsfähiger Schäden weisen allein für die Bundesrepublik Deutschland ein Jahresvolumen von über 200 Mrd. DM aus, immerhin einen Betrag von 7 % des Bruttosozialproduktes. Angesichts des abweichenden allgemeinen Wertebewußtseins wundert es daher nicht, wenn diese Schäden volkswirtschaftlich und rechtspolitisch erfaßt werden und Gegenstand permanenter Erörterungen sind. Die juristische Bewältigung dieses Tatbestands, insbesondere der Voraussetzungen und des Umfangs einer ...