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STFAN Nr. 12 vom Seite 6

Geschenke erhalten die Freundschaft

StD. a.D. Dipl.-Hdl. Helmut Kotz

Zuwendungen an Arbeitnehmer, Private und Geschäftsfreunde finden in vielfältiger Weise im alltäglichen Geschäftsleben Anwendung.

Der Steuerpflichtige überlegt, wie er den Fiskus an den Kosten beteiligen kann. Für die steuerberatende Praxis ist somit die Kenntnis der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Geschenken von besonderer Bedeutung.

Grundlagen

Steuerlich ist zunächst zwischen Spenden und Geschenken zu unterscheiden:

  • Spenden dienen gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Zwecken (§§ 5254 AO). Ihre Abzugsfähigkeit richtet sich nach § 10b EStG und § 34g Abs. 1 und 2 EStG (Parteienspenden).

  • Geschenke sind alle unentgeltlichen Zuwendungen, die nicht als Gegenleistung für Leistungen des Geschenkempfängers anzusehen sind (R 4.10 Abs. 4 EStR).

Form und Bedeutung von Geschenken

Geschenke können in Form von:

  • Geldleistungen

  • Sachleistungen

  • sog. Incentives (Geldprämien, Sachprämien, Bonusprogramme, Reisen, besondere Veranstaltungen (Events), Titel (beruflicher Aufstieg), Dienstwagen, VIP-Logen, Eintrittskarten zu Sport- und Kulturveranstaltungen)

bestehen.

Geschenke haben im Geschäftsleben Bedeutung in der Beziehung zwischen

  • dem Unternehmer und seinen Geschäftspartnern sowie

  • dem Unternehmer und seinen Arbeitnehmern.

Info

Persönliche Geschenke ohne Verknüpfu...

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
STFAN - Die Steuerfachangestellten