Arbeitshilfe Juni 2021

Keine einheitliche mehraktige Berufsausbildung durch internen Ausbildungsgang zum AOK-Betriebswirt nach Abschluss zum Sozialversicherungsfachangestellten?

Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.

Können nur öffentlich-rechtlich geordnete Ausbildungsgänge und nicht auch bloße interne Fortbildungen oder Ausbildungsgänge (hier: interner Studiengang einer Krankenkasse) Teil einer mehraktigen erstmaligen Berufsausbildung im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG sein?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
NWB EAAAH-38277