Arbeitshilfe März 2023

Haftung - Verletzung der Mitwirkungspflicht liegt vor, wenn der ehemalige Geschäftsführer mangels Zugang zu entsprechenden Unterlagen dieser nicht nachkommen kann?

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1. Ist dem (ehemaligen) eingetragenen GmbH-Geschäftsführer (Kläger) eine grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht und ein für den Steuerschaden kausales Verhalten anzulasten, wenn sich ihm -wie auch im Streitfall den steuerlichen Beratern und dem FA- bei Einsicht vorgelegter Unterlagen Unregelmäßigkeiten aufgrund der vom für die Steuerangelegenheiten der GmbH tätigen faktischen Geschäftsführer (Sohn des Klägers) verschwiegenen Scheingeschäfte und beleglosen Buchungen nicht aufdrängen mussten? Ist in Bezug auf das Verschulden ein subjektiver Sorgfaltsmaßstab dergestalt anzuwenden, dass bei den persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten das hohe Alter des Klägers -im Streitfall über 80 Jahre- zu berücksichtigen ist?

2. Liegt bei Ermittlung der Haftungsquote eine Verletzung der Mitwirkungspflicht des Haftungsschuldners vor, wenn er dieser als ehemaliger Geschäftsführer mangels Zugangs zu entsprechenden Unterlagen nicht nachkommen kann?

3. Ist die Verzinsung nach § 238 AO in Höhe von 6% je Jahr auch in Jahren ab 2012 noch verfassungsgemäß?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
NWB CAAAH-38457