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NWB Nr. 43 vom Seite 4029 Fach 26 Seite 2457

Die ordentliche Kündigung

von Rechtsanwalt Dr. Stephan Feldkamp, Osnabrück

I. Einführung

1. Begriff

Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung mit Gestaltungswirkung. Die Rechtswirkung - hier die Beendigung des Arbeitsverhältnisses - tritt ohne weiteres Zutun des Empfängers automatisch ein. Voraussetzung ist allerdings, daß die Kündigung wirksam ist. Die einzelnen Wirksamkeitsvoraussetzungen einer ordentlichen Kündigung werden nachfolgend unter II. skizziert.

2. Arten

Die Kündigung ist auf die sofortige oder nach Ablauf einer Frist (Kündigungsfrist) eintretende Aufhebung des Arbeitsverhältnisses gerichtet. Durch eine wirksame außerordentliche Kündigung wird das Arbeitsverhältnis sofort, also fristlos, beendet. Die wirksame ordentliche Kündigung führt zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses nach Ablauf der vorgeschriebenen Kündigungsfrist.

Ein Sonderfall beider Kündigungsarten ist die Änderungskündigung. Hier wird die Kündigung mit dem Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen angeboten. Die Änderungskündigung ist also in erster Linie nicht auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern nur auf die Änderung der Arbeitsbedingungen gerichtet. Ist der Erklärun...