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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht  Urteil v. - 4 K 113/17 EFG 2020 S. 37 Nr. 1

Gesetze: AStG § 6 ; EStG § 17

Besteuerung nach § 6 AStG i.V.m. § 17 EStG im Falle einer wesentlichen Beteiligung bei Übertragung der wesentlichen Beteiligung im Wege eines Wertpapierdarlehens auf einen Dritten

Leitsatz

Wird bei einem Steuerpflichtigen die unbeschränkte Steuerpflicht durch einen Wegzug ins Ausland (hier Schweiz) beendet, so kann eine Besteuerung nach § 6 AStG i.V.m. § 17 EStG im Falle einer wesentlichen Beteiligung auch dann erfolgen, wenn der Steuerpflichtige seine Anteile - welche die wesentliche Beteiligung i.S.d. § 17 EStG begründeten - kurz vor dem Wegzug im Wege eines Wertpapierdarlehens auf einen Dritten übertragen hat. Zwar erfolgt bei einem Wertpapierdarlehen grundsätzlich eine vollständige Übertragung der Anteile (ohne Aufdeckung der stillen Reserven) auf den Darlehensnehmer, sodass der Darlehensgeber für die Leihzeit grundsätzlich nicht mehr (wirtschaftlicher) Eigentümer der Anteile ist. Die stillen Reserven bleiben aber beim Darlehensgeber nach § 17 EStG verstrickt - und eine Besteuerung nach § 6 AStG i.V.m. § 17 EStG bleibt daher möglich -, weil dessen Rückgewähranspruch aus dem Darlehensvertrag als "Anwartschaft" i.S.d. § 17 Abs. 1 S. 3 EStG anzusehen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStZ 2020 S. 146 Nr. 5
EFG 2020 S. 37 Nr. 1
EStB 2020 S. 188 Nr. 5
GmbH-StB 2020 S. 158 Nr. 5
IWB-Kurznachricht Nr. 6/2020 S. 211
KÖSDI 2020 S. 21589 Nr. 2
KÖSDI 2020 S. 21717 Nr. 5
NWB-EV 2020 S. 64 Nr. 2
NAAAH-38663

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