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NWB Nr. 4 vom Seite 325 Fach 26 Seite 2595

Die Arbeitnehmerhaftung

Rechtsanwalt Dr. Stephan Feldkamp, Osnabrück

I. Einführung

Ein Fernfahrer verursacht einen Unfall, bei dem der ihm überlassene Firmen-Lkw erheblich beschädigt wird. Ein Baggerfahrer beschädigt eine Gasleitung, wobei diese Beschädigung zu einer Gasexplosion und einer nahezu völligen Zerstörung eines Einfamilienhauses führt. Einem Fabrikarbeiter unterläuft ein Bedienungsfehler, der eine kostspielige Maschinenreparatur auslöst. In diesen und ähnlichen Fällen stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang die Arbeitnehmer zu Schadensersatzleistungen herangezogen werden können.

Nach den Grundsätzen des allgemeinen Zivilrechts ist derjenige, der einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, zum Schadensersatz verpflichtet. Gemäß § 276 BGB liegt schuldhaftes Handeln vor, wenn der Schädiger vorsätzlich oder fahrlässig den Schaden herbeigeführt hat. Auf den Grad des Verschuldens - ob vorsätzlich bzw. grob fahrlässig oder nur leicht fahrlässig gehandelt wurde - kommt es dabei nicht an. Der Schadensersatzanspruch kann allenfalls durch ein Mitverschulden des Geschädigten gemindert werden.

Im Arbeitsrecht, welches zum besonderen Zivilrecht gehört, werden diese Haftungsgedanken zum Schutz des Arbeitnehmers (AN) ...