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NWB Nr. 3 vom

Die USt als Schadensersatzposition im Rahmen der Verkehrsunfallregulierung

Stefanie Moser

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat der Geschädigte gegen den Schädiger einen zivilrechtlichen Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens. Dabei ist die Umsatzsteuer für einen geschädigten Privatkunden oder für einen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Unternehmer nur dann eine ersatzfähige Schadensposition, wenn und soweit sie tatsächlich zur Schadensbeseitigung angefallen ist.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Reparaturschaden

[i]Ersatz des Netto-ReparaturkostenbetragsFür den Fall des Reparaturschadens ist der zum Vorsteuerabzug berechtigte Geschädigte auf den Ersatz des Netto-Reparaturkostenbetrags beschränkt. Es ist unerheblich, ob er konkret durch die Vorlage der Reparaturrechnung oder fiktiv nach Gutachten abrechnet oder ein Ersatzfahrzeug anschafft.

Der [i]Differenzierung bei konkreter Abrechnungnicht vorsteuerabzugsberechtigte Geschädigte hat bei der fiktiven Abrechnung nur Anspruch auf Ersatz der Nettoreparaturkosten, eine Umsatzsteuer wendet er nicht auf. Bei der konkreten Abrechnung ist zu unterscheiden, ob er repariert oder ein Ersatzfahrzeug anschafft. Dabei ist jeweils nach der Höhe der Kosten der Reparatur oder Ersatzbeschaffung zu differenzieren.

Totalschaden

[i]Ersatz des Netto-Wiederbeschaffungswerts abzgl. des Netto-RestwertsFür den Fall des Totalschaden...