Reinhard Schweizer, Ingrid Schuster

Prüfungsklassiker Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte

6. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-470-65446-1

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Prüfungsklassiker Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte (6. Auflage)

4. Firma und Handelsregister

Übersicht zur Firma


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Begriff der Firma
Die Firma ist der Name eines Kaufmanns, unter dem er seine Geschäfte betreibt, die Unterschrift abgibt und klagen und verklagt werden kann, § 17 Abs. 1 und Abs. 2 HGB.
Geschäftsname Bürgerlicher Name
Die Firma (Geschäftsname) kann mit dem bürgerlichen Namen übereinstimmen, muss es aber nicht. Durch z. B. Heirat bzw. Inhaberwechsel kann der Geschäftsname vom bürgerlichen Namen abweichen:

  • Die Firma (Geschäftsname) steht im Handelsregister und wird im Geschäftsverkehr verwendet
  • Der bürgerliche Name steht im Geburts­register und wird im Privatverkehr verwendet.
Firmenkern (­Firmenarten), Rechtsformzusatz
Firmenkern/­​­Firmenarten
Es gilt die freie Wahl bei der Firmenbildung. Man unterscheidet:

  • Eine Personenfirma enthält einen Personen­namen (z. B. Willi Wutz), die Angabe des Vornamens ist möglich, aber nicht zwingend.
  • Sachfirmen weisen auf den Gegenstand des Unternehmens hin (z. B. Handyvertrieb).
  • Fantasiefirmen bestehen aus einem erfundenen Namen (Fantasiename), z. B. Wiesenstreu GmbH
  • Eine Mischfirma ist eine Kombination aus den beschriebenen Firmenarten (z. B. Handy­vertrieb Willi Wutz).
Rechtsformzusatz
Die Firma muss nach § 19 Abs. 1 HGB auf die Kaufmannseig...