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NWB Nr. 5 vom Seite 307 Fach 26 Seite 3837

Bildungsurlaub

von Rechtsanwalt Heinz J. Meyerhoff, Greven

I. Einleitung

Bildung tut Not, sagt ein altes Sprichwort. Das Problem dabei ist oft nur die Zeit. Sie fehlt Arbeitnehmern und wird noch knapper, wenn sie den Ausflug in die Welt des Wissens selbst zahlen sollen. Daher gibt es gesetzliche Ansprüche auf Bildungsurlaub. Sie sind in den unterschiedlichsten Rechtsquellen geregelt und werden von Arbeitgeberseite zum Teil berechtigt kritisiert. So findet man in der Tat Anlass, über den Sinn eines 5-tägigen Seminars zum Thema ”Nonverbale Interaktion einzelliger Wattenmeerbewohner” auf Sylt nachzudenken.

II. Allgemeine Anspruchsgrundlagen

Ein Anspruch auf bezahlte Freizeit für Weiterbildung kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung, einem Tarifvertrag oder einem Gesetz ergeben. Es steht den Vertrags- und Sozialpartnern frei, individual- oder kollektivrechtliche Freistellungstatbestände zu schaffen. Das wird vorrangig auf betrieblicher Ebene geschehen, soll doch durch Lehrgänge und Seminare eine effektive Mitarbeiterqualifikation gefördert werden.

Bei bestimmten Arbeitnehmern und Arbeitnehmergruppen sehen Gesetze sogar ausdrücklich Freistellungsansprüche für die Teilnahme an Schulung...