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Familienrecht | Zusammenveranlagung als Ehepflicht auch bei Trennung (OLG)
Das OLG Koblenz hat entschieden, dass die Verpflichtung, in eine für die Zeit des Zusammenlebens gewünschte Zusammenveranlagung zur Einkommenssteuer einzuwilligen auch nach der Trennung besteht ().
OLG Koblenz entscheidet zur Ehepflichten im Trennungsfall
Ein Ehepartner ist auch nach der Trennung dem anderen gegenüber verpflichtet, in eine von diesem für die Zeit des Zusammenlebens gewünschte Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer einzuwilligen, wenn dadurch dessen Steuerschuld verringert wird und der auf Zustimmung in Anspruch genommene Ehepartner keiner zusätzlichen steuerlichen Belastung ausgesetzt ist. Denn Ehepartner sind einander grundsätzlich verpflichtet, die finanziellen Lasten des anderen nach Möglichkeit zu ver...