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NWB Nr. 13 vom Seite 965 Fach 26 Seite 3969

Der Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht

von Rechtsanwalt Holger Krause, Bayreuth

I. Zulässigkeit eines Aufhebungsvertrags

1. Begriff

Unter einem Aufhebungsvertrag versteht man eine Vereinbarung über das vorzeitige Ausscheiden eines Arbeitnehmers (AN) aus einem Dauerarbeitsverhältnis. Der Aufhebungsvertrag ist seinem Regelungsgehalt nach auf eine alsbaldige Beendigung der arbeitsvertraglichen Beziehungen gerichtet. Das bringen die Parteien durch die Wahl einer zeitnahen Beendigung, die sich häufig an der jeweiligen Kündigungsfrist orientiert, und weiteren Vereinbarungen über Rechte und Pflichten aus Anlass der vorzeitigen Vertragsbeendigung zum Ausdruck (BAG, NZA 1997 S. 390). Trifft der Aufhebungsvertrag keine Bestimmung zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wird man durch Auslegung i. d. R. zu dem Ergebnis kommen, dass das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet werden soll (Bauer, a. a. O. S. 3).

2. Grundsatz der Vertragsfreiheit

Aus dem Grundsatz der Vertragsfreiheit folgt, dass die Arbeitsvertragsparteien das Arbeitsverhältnis jederzeit für die Zukunft im Wege gegenseitiger Einvernahme beenden können. Weder muss der Arbeitgeber (ArbG) einen Grund für sein Angebot auf vo...